Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Johannes Hofmann
- Vorstandsvorsitzender
- 09131 781-103

- Hans-Peter Lechner
- Vorstandsmitglied
- 09131 781-102
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Martin Mehl (Vorsitzender)
- Petra Beck (stv. Vorsitzende)
- Jochen Düsel (stv. Vorsitzender)
- Gerald Brehm
- Rudolf Bürkl
- Norbert Gärtner
- Rainer Haberkamm
- Hans Wölfel
- Beate Zollhöfer
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.